Die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im Linien- und Auftragsverkehr sowie im Gelegenheitsverkehr. Die Gesellschaft kann ferner alle mit der Durchführung der Personenbeförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sich aus dem Gesetz zur Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs in Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) ergebenden oder ihr übertragenen Aufgaben wahrnehmen
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